Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltung dieser Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags von HEULE mit dem Besteller. Allfällige Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
  2. Unser Angebot ist freibleibend und wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Wir liefern nur zu den nachstehenden Bedingungen. Die angegebenen Preise basieren auf den gegenwärtigen Arbeitslöhnen, Energie - und Rohstoffkosten bzw. Devisenkursen und Transportkosten. Bei merklicher Veränderung dieser Faktoren behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Das gleiche gilt auch im Falle von Nachbestellungen oder auch im Falle von kontinuierlichen Produktionsabnahmen, jeweils nach 120 Tagen seit Beginn der ersten Lieferung. Bei Lieferfristen von sechs Monaten und mehr bleiben Preisanpassungen stets vorbehalten.
  3. Andere Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Insbesondere gelten auf Bestellungen gedruckte oder notierte Zahlungs- und Lieferungsbedingungen unserer Auftraggeber, soweit sie mit den unsrigen nicht übereinstimmen, nur, wenn sie in einer schriftlichen Bestätigung von uns ausdrücklich anerkannt werden.
  4. Alle Bestellungen müssen schriftlich (per Fax, Post oder E-Mail) erfolgen. Bitte nicht telefonisch bestellen.
  5. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

 

Pläne und technische Unterlagen

  1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
  2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.

 

Preise, Verpackung, Versand

  1. Die Preise verstehen sich netto, ab Werk gemäss INCO- TERMS(EXW), ohne Umsatzsteuer und Verpackung zahlbar in frei verfügbaren Schweizerfranken oder wo angegeben EURO, ohne irgendwelche Abzüge. Die Umrechnung in andere Währungen z.B. EURO darf nur mit dem HEULE- internen Kursfaktor erfolgen (nicht zum Tageskurs). Alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, hat der Besteller zu tragen oder sie gegen entsprechenden Nachweis von HEULE zurückzuerstatten, falls HEULE hierfür leistungspflichtig geworden ist.
  2. Staffelpreise gelten nur für nichtassortierte Stückzahlen. Porto und Verpackung wird zum Selbstkostenpreis separat belastet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

Zahlungsbedingungen

  1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Fakturadatum.
  2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig und wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu erheben.
  3. Für Vorauszahlungen werden keine Zinsen vergütet.
  4. Die Zurückbehaltung oder Kürzung der Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Streitigkeiten oder nicht ausdrücklich anerkannten Ansprüchen des Bestellers ist nicht zulässig. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist nur aufgrund einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung zulässig.
  5. Ungeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich dem Konto von HEULE gutgeschrieben ist.

 

Über- und Unterlieferung

Die Menge von Sonderartikeln kann bis  10  %  über-  oder  unterliefert  werden  (bis  10   Stk   +/-   1   Stk).   Bei Bestellungen von Sonderartikel welche  die  Forderung „keine Über- oder Unterlieferung“  stellen,  kann eine Pauschalgebühr verrechnet  werden.

 

Stornierung

  1. Bei einer Auftragsstornierung wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von allen bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten verrechnet, aber mind. CHF 100.—.
  2. Wird eine Abrufbestellung storniert, muss der gesamte reservierte Lagerbestand sowie Teile in der Produktion vom Besteller vollumfänglich bezahlt werden. Ist die Bestellung noch nicht vollständig ausgeführt, wird ein Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen den verschiedenen Staffelpreisen verrechnet.

 

Lieferfristen

  1. Die Annahme von Aufträgen mit vorgeschriebener Lieferfrist gilt nicht als Zusage der Lieferfrist.
  2. Wegen Verspätung der Lieferungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, insbesondere hat er kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von HEULE, dagegen gilt sie im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

 

Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HEULE sofern ein solcher Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht wirksam ist. Auf Verlangen von HEULE hat ihn der Besteller bei seinen Bemühungen umfassend zu unterstützen, das Eigentumsrecht von HEULE an dem Liefergegenstand in dem betreffenden Land zu schützen.

 

Garantie / Haftung

  1. Vom Datum der Übergabe an garantiert HEULE für die Dauer von 6 Monaten, dass die Vertragsgegenstände bei normalem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Allfällige Beanstandungen des Bestellers haben innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware, oder, wenn ein Mangel trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar war, nach Erkennbarkeit des Mangels, und innerhalb der Garantiefrist schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Die Garantieansprüche des Bestellers beschränken sich auf den kostenlosen Ersatz der mangelhaften Ware durch HEULE. Jede weitergehende Haftung oder Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden in Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Gebrauch der Ware ist ausgeschlossen.
  2. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die infolge Terminüberschreitung entstehen.
  3. HEULE übernimmt keine Gewährleistung für die Einhaltung vorgeschriebener Masse.
  4. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet HEULE nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
  5. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
  6. Der Besteller stellt HEULE von allen ausservertraglichen Ansprüchen Dritter aus Produktehaftung frei. Regressansprüche des Bestellers gegen HEULE aus der Befriedigung von ausservertraglichen Ansprüchen Dritter aus Produktehaftung sind ausgeschlossen.

 

Schutzrechte

Die HEULE-Werkzeugsysteme sind durch internationale Patente geschützt. Die Herstellung und der Vertrieb wird ausschliesslich über HEULE oder von HEULE autorisierten Vertretungen abgewickelt. Gemäss den Bestimmungen des Urheberrechtes hat die widerrechtliche Benutzung von Zeichnungen oder die Herstellung von Teilen zivil- oder strafrechtliche Folgen.

 

Anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsfragen aus dem Verhältnis zwischen dem Besteller und HEULE beurteilen sich nach schweizerischem Recht.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für jedwelche Streitigkeiten zwischen HEULE und dem Besteller ist CH-9436 Balgach. Es steht HEULE indessen frei, den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Allgemeine Hinweise

PREIS / MINDESTFAKTURA: Preisliste freibleibend
Mindestfakturabetrag CHF 100.— / € 70.—

 

MENGENEINHEITEN / ME:
Unsere Preise verstehen sich pro Mengeneinheit 

per Stück: Werkzeuge, Ersatzteile, SNAP-, GH-E-, SOLO-, COFA-Messer, WSP, Bohrplatten, Spiralbohrer

per Satz (2 Stk): DEFA-, GH-S- und GH-Z/R-Messer, WSP-Halter
per Satz (3 Stk = Trio): Messer GH-K (Dreischneider)

 

SONDERANFERTIGUNGEN:
Bei Spezial-Ausführungen, deren Konstruktions- und Entwicklungsaufwand den üblichen Rahmen überschreitet, werden die Kosten separat offeriert und in Rechnung gestellt oder nach Ergebnis berechnet.

 

RÜCKGABERECHT:
HEULE hat ein Rückgaberecht eingerichtet, das dem Besteller erlaubt, falsch bestellte Ware gegen eine Gutschrift zu retournieren. Die Ware kann nach mehr als 120 Tagen nach Rechnungsstellung nicht mehr retourniert werden.


a) HEULE wird die Ware und die Menge, die der Besteller zurücksenden will, genehmigen und HEULE gibt seine Zustimmung. Bevor die Ware zurückgesandt werden kann, muss der Besteller diese Zustimmung von HEULE erhalten haben.
b) Über eine Rücklieferungsanfrage für grössere Mengen von Standardteilen, welche für HEULE einen unzumutbaren Lagerbestand verursachen würden, wird vorab verhandelt.
c) Für gebrauchte Messer oder Werkzeuge wird keine Gutschrift ausgestellt. Auch wird für die Ware, die speziell für den Besteller hergestellt wurde oder mit einer Nummer des Bestellers beschriftet ist, keine Gutschrift ausgestellt.
d) Die Ware kann nur durch den Vertreter retourniert werden, von dem sie eingekauft und verrechnet wurde. Mit der Ware muss immer auch das Formular RL1 (Rücklieferschein), mit an HEULE mitgeliefert werden. Ohne das Formular RL1 (Rücklieferschein) kann keine Gutschrift ausgestellt werden.
e) Zurückgesandte Ware wird bei HEULE einer Kontrolle unterzogen. Die Teile müssen sich in neuwertigem Zu- stand befinden, um dafür eine Gutschrift ausstellen zu können. Um Schäden an der Ware zu vermeiden, verpacken Sie diese sorgfältig. Wird die Ware durch den Transport oder die Leichtfertigkeit des Verbrauchers beschädigt, kann die Gutschrift verweigert werden.
f) Alle Versandkosten und alle anderen Kosten trägt der Versender.
g) Rücklieferungen sind nur bis max. 120 Tage nach dem Datum auf der Rechnung (Rechnungsdatum) möglich. Für Rücklieferungen im Zeitraum 1 – 30 Tage ab Rechnungsdatum erfolgt kein Abzug. Für Rücklieferungen im Zeitraum 31 – 120 Tage ab Rechnungsdatum erfolgt ein Abzug der Wiedereinlagerungsgebühr von 20% des Warenwertes (Mindestgebühr von CHF / EUR 150.00). Alle vom Rücktransport entstehenden Kosten werden dem Absender in Rechnung gestellt, oder von der Gutschrift abgezogen.
h) Ein Abzug beim Bezahlen der offenen Rechnungen darf nur erfolgen, wenn für die retournierten Teile eine Gutschrift von HEULE ausgestellt wurde.

 

ZEICHNUNGEN:
Für jedes bestellte Sonderwerkzeug von HEULE wird kostenlos eine Zusammenstellzeichnung auf HEULE- Papier zur Verfügung mitgeliefert. Die Zeichnung enthält eine Stückliste, woraus alle Ersatzteile und deren Artikelnummern ersichtlich sind. Genehmigungszeichnungen werden nur bei einer gültigen Bestellung ausgestellt. Für Genehmigungszeichnungen ohne rechtsgültige Bestellung verlangt HEULE eine Gebühr von min. CHF 150.—. Falls sich die HEULE-Unterlagen nicht in das Dokumentationssystem des Endverbrauchers integrieren lassen, sind wir gerne bereit entsprechende Unterlagen zu Selbst- kosten zu erstellen. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden nicht in den Werkzeugpreis eingerechnet, sondern separat ausgewiesen. Mindestkosten CHF 150.—

 

VERSUCHSWERKZEUGE:
HEULE stellt für Bearbeitungsversuche beim Kunden Versuchswerkzeuge zur Verfügung. Sie haben das Recht, ein Versuchswerkzeug nach einer Probezeit von max. sechs Monaten gegen Gutschrift, ohne Abzüge, zu retournieren. Vor einer Rücklieferung muss das Formular VIF (Versuchs- Inbetriebnahme- Freigabeprotokoll) Protokoll (Vorlage_VIF_Template) an den zustädingen ASM (Area Sales Manager / Betreuer) geschickt und von diesem genehmigt werden. Das Werkzeug muss sich in einem einwandfreiem Zustand befinden. Alle gebrauchten Messer müssen verrechnet werden und sind nicht retournierbar. Beschädigte oder abgenutzte Teile können nicht gegen eine Gutschrift zurückgesandt werden. Das Zahlungsziel für die Versuchswerkzeuge wird um einen zusätzlichen Monat verlängert. Bei einer Rücklieferung muss zwingend das Formular RL1 (Rücklieferschein) beigelegt werden. Ein Versuchswerkzeug muss bei der Bestellung als solches vermerkt werden. Wird die Ware nicht als Versuchswerkzeug bestellt, so ist HEULE nicht verpflichtet, eine Gutschrift für eine Retournierung auszustellen.
 

DOWNLOAD DER DOKUMENTE:
RL1 (Rücklieferschein) / VIF (Vorlage_VIF_Template): HEULE Extranet

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